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   VG Karlsruhe, 20.08.2021 - A 19 K 1132/20   

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VG Karlsruhe, 20.08.2021 - A 19 K 1132/20 (https://dejure.org/2021,74249)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.08.2021 - A 19 K 1132/20 (https://dejure.org/2021,74249)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. August 2021 - A 19 K 1132/20 (https://dejure.org/2021,74249)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3 Abs 4; AsylG, § 3b; GG, Art 16a; AsylG, § 4 Abs 1; MRK, Art 3; AsylG, § 34 Abs 1
    Iran: Subsidiärer Schutz bei drohendem ernsthaftem Schaden durch erniedrigende Verhörmethoden; Kein interner Schutz im Iran bei staatlicher Verfolgung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2018 - A 11 S 1923/17

    Afghanistan; Provinz Parwan; subsidiärer Schutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.08.2021 - A 19 K 1132/20
    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u. a. Persönlichkeitsstruktur, Wissensstand und Herkunft des Schutzsuchenden berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.07.1989 - 9 B 239.89 - juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.12.2018 -A 11 S 1923/17 - juris, Rn. 36).

    Für die richterliche Überzeugungsbildung ist eine bewertende Gesamtschau des gesamten Vorbringens des Schutzsuchenden unter Berücksichtigung seiner individuellen Aussagekompetenz und seiner Glaubwürdigkeit erforderlich, die die Stimmigkeit des Vorbringens an sich, dessen Detailtiefe und Individualität, sowie dessen Übereinstimmung mit den relevanten und verfügbaren Erkenntnismitteln ebenso berücksichtigt wie die Plausibilität des Vorbringens, an der es etwa fehlen kann, wenn nachvollziehbare Erklärungen fehlen oder unterbleiben, falsche oder missverständliche Urkunden nicht erklärt werden können bzw. wenn Beweise oder Vorbringen ohne nachvollziehbaren Grund verspätet vorgebracht werden oder sich das Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens ohne nachvollziehbare Gründe steigert (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.12.2018-A 11 S 1923/17-juris, Rn. 38).

    Eine erniedrigende Behandlung liegt vor, wenn die Behandlung Gefühle der Angst, des Schmerzes oder der Minderwertigkeit erweckt, die geeignet (und darauf gerichtet) sind, das Opfer zu demütigen bzw. zu entwürdigen und möglicherweise seinen psychischen oder moralischen Widerstand zu brechen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2018 - A 11 S 1923/17 - juris Rn. 23-25).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.08.2021 - A 19 K 1132/20
    Ausgehend von diesen gesetzlichen Vorgaben ist die Furcht vor Verfolgung begründet, wenn dem Asylsuchenden die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d. h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23.12 - NVwZ 2013, 936 - juris, Rn. 19).

    Dieser aus dem Tatbestandsmerkmal "... tatsächlich Gefahr liefe..." des Art. 2f RL 2011/95/EU abzuleitende Maßstab orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr abstellt ("real risk"; vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 -, NVwZ 2012, 454 Rn. 20; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.03.2013 - 10 C 23.12 -, NVwZ 2013, 936 Rn. 32).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.08.2021 - A 19 K 1132/20
    Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung bzw. des Eintritts eines solchen Schadens entkräften (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urt. v. 27.04.2010-10 C 5.09 - NVwZ 2011, S. 51 - juris, Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.04.2015 - A 3 S 1923/14 - BeckRS 2015, 51724, Rn. 27).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.08.2021 - A 19 K 1132/20
    Dieser aus dem Tatbestandsmerkmal "... tatsächlich Gefahr liefe..." des Art. 2f RL 2011/95/EU abzuleitende Maßstab orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr abstellt ("real risk"; vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 -, NVwZ 2012, 454 Rn. 20; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.03.2013 - 10 C 23.12 -, NVwZ 2013, 936 Rn. 32).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.08.2021 - A 19 K 1132/20
    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u. a. Persönlichkeitsstruktur, Wissensstand und Herkunft des Schutzsuchenden berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.07.1989 - 9 B 239.89 - juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.12.2018 -A 11 S 1923/17 - juris, Rn. 36).
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